Ein effizienter Immobilienverkauf beginnt mit einer professionellen Bewertung.
Rufen Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 11 000 15 an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Unsere Mitarbeiter erläutern Ihnen gerne den Ablauf unserer kostenlosen Wertermittlung und alle hierzu benötigten Unterlagen. Im Anschluss vereinbaren Sie - sofern gewünscht - einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere geprüften Immobiliensachverständigen (u.a. DEKRA, TÜV oder HypCert) kommen persönlich zur Angebotsaufnahme und Einschätzung Ihrer Immobilie bei Ihnen vorbei. Als Grundlage unserer Wertermittlung dienen die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie sowie der vor Ort gewonnene Eindruck der Außen- und Innenbesichtigung. Dabei werden die wichtigsten Merkmale des Grundstücks, des Gebäudes und der Außenanlagen dokumentiert. Die Beurteilung erfolgt hierbei nach Augenschein, ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bestimmen wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. In Abhängigkeit des zu Grunde liegenden Objektes werden hierbei u.a. das Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren angewendet. Bewertungstechnisch relevante Punkte wie z.B. Unterhaltungsbesonderheiten, wertmindernde- und werterhöhende Merkmale sowie Daten zur aktuellen Marktlage fließen mit in die Formularbewertung ein. Das errechnete Wertermittlungsergebnis bildet die Grundlage der empfohlenen Preisstrategie.
In einem 2. Termin geben wir Ihnen die Ergebnisse unserer Marktwertermittlung bekannt und erläutern Ihnen die Berechnungsgrundlage. Neben den traditionellen Wertermittlungsmethoden berücksichtigen wir hierbei auch die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation für vergleichbare Immobilien in Ihrer Region. Im Anschluss beraten wir Sie bzgl. des Angebotspreises und der empfohlenen Preisstrategie. Den endgültigen Angebots- bzw. Verkaufspreis bestimmen hierbei selbstverständlich Sie.
„Der Preis einer Sache muss Ihrem Wert nicht entsprechen.“ Dies stellte bereits der BGB in den 1960er Jahren in einem Urteil fest. Bei der Wertermittlung von Immobilien werden daher auch der Verkehrswert oder Marktwert ins Spiel gebracht. Bei dem Verkehrswert handelt es sich um den Wert eines Objektes, der im normalen Geschäftsverkehr von jedem ohne subjektive Einflüsse bezahlt wird. Das ist der Preis, der bei der aktuellen Marktlage für den zugrunde liegenden Sachwert erzielt werden kann. Für Eigentumswohnungen und Teileigentum gibt es zudem noch den Vergleichswert, der auf Basis von Vergleichsobjekten i.d.R. Auskünften aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses basiert. Bei Immobilien, die vermietet oder verpachtet werden, gibt es zudem noch den Ertragswert. Dieser legt den Bodenwert und die Mieteinnahmen zugrunde.