Verkauf im Bieterverfahren

Mit dem optionalen Bieterverfahren verkaufen Sie effizient und zum besten Preis.

1. Entscheidung für das Bieterverfahren

1. Entscheidung für das Bieterverfahren

Zu Beginn der Vermarktungsphase werden die ersten Weichen gestellt: Hier legen Sie zusammen mit uns fest, ob der Verkauf klassisch zum Festpreis oder im innovativen Bieterverfahren stattfinden soll. Das Bieterverfahren gewährleistet hierbei einen zügigen und wertstabilen Verkauf zum Höchstpreis – und das manchmal innerhalb von nur wenigen Wochen. Dies bewahrt Ihre Immobilie zudem davor, zum Ladenhüter zu werden.

2. Festlegung des Mindestgebotes

2. Festlegung des Mindestgebotes

Vor Beginn des offenen Bieterverfahrens legen Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Berater ein Mindestgebot (sog. Preisuntergrenze) fest. Durch ein attraktives Mindestgebot wird die Zielgruppenansprache optimiert und ein gewünschter Wettbewerb unter den Kaufinteressenten erzeugt. Gut zu wissen: Im Vergleich zu einer Auktion besteht beim Bieterverfahren weder ein Ankaufsverpflichtung noch ein Verkaufszwang.

3. Einladung der Kaufinteressenten zur Teilnahme am Online-Bieterverfahren

3. Einladung der Kaufinteressenten zur Teilnahme am Online-Bieterverfahren

Im Anschluss an die Besichtigungstermine erhalten ernstzunehmende Kaufinteressenten die Möglichkeit am Online-Bieterverfahren teilzunehmen. Die Interessenten erhalten hierzu ein Einladungsschreiben mit Erklärungen und weiteren Details sowie eigene Zugangsdaten zu unserem gesicherten Bieterbereich. Hier können auch alle Details zum Bieterverfahren, Termine und Objektdetails eingesehen werden. Die Gebotsabgabe erfolgt unter den Teilnehmern anonymisiert.

4. Das Bieterverfahren beginnt

4. Das Bieterverfahren beginnt

Sobald der Termin zur Durchführung des Bieterverfahrens sowie der Zeitraum festgelegt worden sind, werden alle für das Bieterverfahren registrierten Kaufinteressenten sowie der Verkäufer hierüber informiert. In der Regel wird das Bieterverfahren an einem Sonntag für die Dauer von einer Stunde durchgeführt. Hierbei werden alle Gebote anonym in einer Liste angezeigt, so dass auf höhere Gebote schnellstmöglich reagiert werden kann. Eine Anpassung des Kaufgebotes nach oben ist während des Verfahrens zu jederzeit möglich.

5. Gebotsabgabe beendet

5. Gebotsabgabe beendet

Sobald das letzte Gebot abgegeben worden ist, werden die Ergebnisse des Online-Bieterverfahrens ausgewertet und an den Verkäufe weitergeleitet. Der Verkäufer hat nun drei Tage Zeit, sich für eines der Kaufangebote oder gegen einen Verkauf zu entscheiden. Für den Verkäufer stellt das Bieterverfahren keinerlei Risiko dar. Er bekommt am Ende der Gebotsrunde eine Auflistung aller Höchstgebote inkl. Klarnamen der Kaufinteressenten. Der Verkäufer entscheidet hierbei, ob und an wen er die Immobilie zu einem ihm angebotenen Preis verkaufen möchte. Hierbei muss sich der Verkäufer nicht automatisch für den Höchstbietenden entscheiden.

6. Käufer gefunden

6. Käufer gefunden

Sobald sich der Verkäufer für einen Kaufinteressenten entschieden hat, wird der Kaufinteressent über die Entscheidung des Verkäufers informiert. Im Anschluss werden alle Details und Bestandteile des Kaufvertrages erörtert sowie die Bonität des Kaufinteressenten geprüft. Sind sich Verkäufer und Käufer einig, wird ein Notariat mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes beauftragt. Selbstverständlich sind wir auch bei der Vertragsunterzeichnung an Ihrer Seite und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Schlüsselübergabe.

Wichtige Vorteile des Bieterverfahrens

  • Innovative Verkaufsstrategie

    Innovative Verkaufsstrategie

    Mit der innovativen Verkaufsstrategie wird der Immobilienverkauf einfacher und transparenter. Das Bieterverfahren gewährleistet hierbei einen zügigen und wertstabilen Verkauf zum Höchstpreis – und das manchmal innerhalb von nur wenigen Wochen! Dies bewahrt Ihre Immobilie davor, zum Ladenhüter zu werden.
  • Effiziente Gebotsabgabe

    Effiziente Gebotsabgabe

    Das Online-Bieterverfahren ermöglicht neben einer einfachen und direkten Gebotsabgabe von zu Hause aus, das Ausbleiben von ausschweifenden Preisverhandlungen. Hierbei hat jeder Kaufinteressent, der sich für das Bieterverfahren qualifiziert hat, die Möglichkeit ein Kaufangebot abzugeben. Persönliche Sympathien und Verhandlungen mit dem Eigentümer werden so auf ein Minimum reduziert. Die Interessenten können sich hierbei voll und ganz auf Ihr Gebot konzentrieren.
  • Transparente Kaufpreisfindung

    Transparente Kaufpreisfindung

    Die abgegeben, anonymisierten Gebote sind für alle Teilnehmer des Online-Bieterverfahrens sichtbar. Jeder Teilnehmer des Verfahrens sieht: "Da sind noch andere an der Immobilie interessiert." Dies führt zu mehr Transparenz und ermöglicht den Kaufinteressenten eine schnelle Reaktion auf höhere Kaufangebote. So identifizieren wir sicher ernsthafte Käufer und Sie verkaufen mit der Gewissheit, den Höchstpreis erzielt zu haben.
  • Chancengleichheit für Kaufinteressenten

    Chancengleichheit für Kaufinteressenten

    Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit während des Bieterverfahrens Kaufangebote abzugeben. Persönliche Sympathien, nervige Preisverhandlungen oder persönliche Gespräche spielen hierbei vorerst keine Rolle. Somit haben alle Kaufinteressenten die gleiche Chance ein Angebot zu platzieren.
  • Keine Verkaufspflicht

    Keine Verkaufspflicht

    Anders als bei Grundstücksauktionen besteht beim Bieterverfahren zu keinem Zeitpunkt eine Verkaufspflicht des Verkäufers. Der Verkäufer kann sich für eines der abgegebenen Angebote entscheiden, ist hierbei jedoch nicht daran gebunden an den oder die Höchstbietenden zu veräußern. Somit kann sich der Eigentümer auch gegen einen Verkauf entscheiden.
  • Höhere Resonanz

    Höhere Resonanz

    Das Bieterverfahren erzeugt in der Regel mehr Resonanz und Aufmerksamkeit. Durch ein attraktives Mindestgebot oder ohne Angabe einer Preisnennung wird die Zielgruppenansprache optimiert. Gezieltes Marketing erzeugt unter den Interessenten hierbei einen echten Wettbewerb. Hiervon profitieren auch schwer vermittelbare Objekte.
  • Effizienter Verkauf durch transparentes Bieterverfahren

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